Besuche in Senioreneinrichtungen trotz Corona-Krise?
Die Kommunale Altenhilfe Bayern (KAB) startet eine Initiative für menschenwürdige und zugleich sichere Besuchsregelungen in Senioreneinrichtungen ab Mai
In den letzten Wochen der Corona-Krise standen besonders die Pflegeheime im Fokus, da vor allem ältere Menschen zu der Risikogruppe zählen, für die die Krankheit tödlich verlaufen kann.
„Wir haben in den letzten Wochen alles unternommen, um unsere Bewohner vor der tödlichen Infektion zu schützen. Damit einher ging bekanntermaßen auch ein striktes Besuchsverbot in allen Senioreneinrichtungen,“ erklärt der Vorstand der KAB, Prof. Dr. Alexander Schraml, die aktuelle Situation. „Wir beobachten allerdings vermehrt, wie diese Schutzregelungen den Bewohnern zusetzen. Sie leiden zusehends darunter, dass vertraute Menschen fernbleiben müssen.“
In Gesprächen innerhalb der Genossenschaft stellte sich heraus, dass alle Mitglieder eine ähnliche Entwicklung in ihren Einrichtungen beobachten konnten. „Da das Wohl unserer Bewohner für uns alle immer im Mittelpunkt steht, haben wir beschlossen eine entsprechende Initiative zu starten,“ erläutert Schraml die Idee weiter.
Daher hat sich die KAB entschlossen, ein entsprechendes Ideenpapier bei Staatministerin Melanie Huml einzureichen, um ab Mai neue Besuchsregelungen zu erwirken.
Unter strengen Auflagen, fordert der Verband die aktuellen Regelungen wie folgt anzupassen:
- Der Besuch eines Pflegeheimes durch nahe Angehörige, stellt einen triftigen Grund im Sinne der Ausgangsbeschränkungen dar.
- Der Besuch von Pflegeheimbewohnern ist zulässig, wenn er auf einem einrichtungsindividuellen Besuchskonzept beruht, dem das zuständige Gesundheitsamt zugestimmt hat.
- Das Besuchskonzept berücksichtigt alle Erkenntnisse über das Corona-Virus, sodass eine Infektion der Pflegeheimbewohner sowie der Schutz der Bevölkerung, gewährleistet ist. Es orientiert sich an folgenden Maßgaben:
- Menschliche (nicht körperliche!) Nähe soll ermöglicht und zugleich eine Infektionsgefahr ausgeschlossen werden.
- Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur unter Koordination eines/r Beschäftigten des Pflegeheims zulässig.
- Der/die Besucher/in darf ausschließlich seinen nahen Angehörigen bzw. seine nahestehende Person besuchen.
- Der Kontakt mit anderen Bewohnern muss weitestgehend ausgeschlossen werden.
- Soweit möglich, sollte der Besuch im Freien stattzufinden.
- Das Betreten des Pflegeheims durch den/die Besucher/in ist zu vermeiden.